Südsteiermark: Steirische Wirtschaft fordert dringend eine deutliche Reduktion der Feinstaub-Sanierungsgebiete

Die neue „Luftreinhalte-Verordnung“ des Landes, die ab 1. Oktober in Kraft treten soll ist ein schwerer Schlag für den Wirtschaftsstandort. Die steirischen Wirtschaftsvertreter sehen die Wettbewerbsfähigkeit am Standort Steiermark und Arbeitsplätze massiv gefährdet. Landtagsabgeordneter Peter Tschernko, MSC fordert die Herausnahme von Tourismusorten. WB-Direktor Egger wiederholt seine Forderung für eine Halbierung der steirischen Sanierungsgebiete nach niederösterreichischem Vorbild.

Durch die aktuelle Steiermärkische Luftreinhalteverordnung werden weite Teile der Steiermark als Feinstaub-Luftsanierungsgebiete ausgewiesen. Dieser Umstand bewirkt wesentliche Nachteile für die heimische Wirtschaft. Insgesamt fallen derzeit mehr als 300 Gemeinden in die Kategorie Luftsanierungsgebiet, darunter auch die Weinregion Südsteiermark, Thermenregion bzw. sogar sechs Luftkurorte Laßnitzhöhe (Heilklimatischer Kurort), Bad Blumau (Badekurort), Bad Gams (Badekurort), Bad Gleichenberg (Badekurort), Bad Radkersburg (Badekurort), Bad Waltersdorf (Badekurort) sowie Gemeinden in denen es keine feste Messstelle gibt.

„Die Wirtschaft bekennt sich zu sauberer Luft und Umweltschutz. Wir haben in den vergangenen Jahren sehr eng und kooperativ viele Maßnahmen mitgetragen, die der Erreichung unserer hohen Umweltstandards dienen. Es ist mir allerdings völlig unverständlich, dass man in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen vonseiten des Landes hergeht und diese sowieso schon strengen Auflagen übererfüllen will“, ärgert sich Johann Lampl, Bezirksgruppenobmann und Obmann der Regionalstelle Südsteiermark. Denn von mehr als 300 (!) Gemeinden, die in der Steiermark aktuell als Feinstaubsanierungsgebiete ausgewiesen sind, hätten in den vergangenen Jahren lediglich zwei (!) Gemeinden die von der EU vorgegebene Grenze von 35 Tagen überschritten. „Als Referenzjahr wurde beispielsweise 2011 genommen, das war das schlechteste Feinstaubjahr seit langem. Einen Spitzenwert als Maßstab anzusetzen ist aus Sicht der Wirtschaftskammer Steiermark absolut unzulässig und wissenschaftlich unseriös“, weiß Johann Lampl.

Streichung der Sanierungsgebiete im Bezirk Leibnitz dringend notwendig
Im Interesse der Gemeinden und Wirtschaft muss Landesrat Kurzmann jetzt rasch handeln. Die bisher präsentierte Liste sieht lediglich die Ausnahme für 34 Gemeinden vor. Die Liste muss deutlich länger sein. Tourismusgemeinden im Sausal und an der Weinstraße – das sind rund 20 Gemeinden -und viele mehr sind ersatzlos zu streichen.“, ist Landtagsabgeordneter Peter Tschernko verärgert.

Steirische Betriebe sind besonders betroffen
„Steirische Betriebe im Sanierungsgebiet sowie damit verbundene Arbeitsplätze sind vergleichsweise stärker gefährdet weil die Steiermark als einziges Bundesland von der Off-Road-Verordnung betroffen ist“, stellt Egger klar und verweist dabei auf die Rechtsansicht der WKÖ und des BMWFJ. Danach gilt eine solche Maßnahmen-VO gem § 10 IG-L derzeit nur in der Steiermark (Stmk LuftreinhalteVO 2011, LGBl.2012/ idF 2012/91). Diese ist nämlich derzeit die einzige „Feinstaub-VO“, die aufgrund des IG-L in seiner geltenden Fassung erlassen worden ist. Alle anderen „Feinstaub-VO“ der Landeshauptmänner in anderen Bundesländern – derzeit gelten solche „Feinstaub-VO“ in Wien, NÖ, Burgenland, OÖ, im Stadtgebiet Klagenfurt sowie in Vorarlberg in Feldkirch und Dornbirn – beziehen sich auf ältere Fassungen des Gesetzes (sie wurden vor Inkrafttreten der IG-L-Novelle 2010 erlassen) und sind daher nicht von dieser VO betroffen.

„Das Thema betrifft viele Betriebe in Leibnitz. In den letzten Wochen wurden wir bei unseren Betriebsbesuchen und Bezirksveranstaltungen zunehmend von zahlreichen steirischen Unternehmern auf dieses Thema angesprochen, die teils massiv betroffen sind und sich durch die derzeitig geltende rechtliche (Sonder-) Situation auch einem Wettbewerbsnachteil gegenüber in anderen Bundesländern gelegenen Standorten ausgesetzt fühlen“, kritisiert Johann Lampl.
Außerdem sieht Lampl weitere Gefahren für die Wirtschaft und den heimischen Arbeitsmarkt: „Die Situation in der heimischen Bauwirtschaft ist besonders im Winterhalbjahr angespannt. Das Inkrafttreten der Off-Road-VO, die auf dem IG-L begründet, könnte sich auch negativ auf wichtige Projekte wie die Winterbauoffensive oder den Handwerkerbonus auswirken. Ein Impuls für Konjunktur und Beschäftigung statt weiteren Belastungen ist daher gerade in dieser Zeit besonders wichtig.“ Die Fördersumme der Winterbauoffensive 2014 in Höhe von einer Million Euro löst heuer bspw. eine Investition in der Höhe von zehn Millionen aus und sichert die Beschäftigung von 430 Bauarbeitern über die Wintermonate. Außerdem werden 49 neue Dauerarbeitsplätze und 12 neue Lehrausbildungsplätze geschaffen. „Steigende Arbeitslosenzahlen im Winterhalbjahr könnten also die Folge der Verwendungsbeschränkungen der Off-Road-Verordnung sein“, ist Lampl besorgt.

Angesichts der ab Oktober 2014 in Kraft tretenden Verschärfungen durch die Off-Road-Verordnung sehen steirische Wirtschaftsvertreter den Standort und Arbeitsplätze massiv gefährdet und fordern vom zuständigen Landesrat Gerhard Kurzmann rasches Handeln. Der Ärger ist nicht zuletzt deshalb groß, weil der Entwurf der Verordnung ohne die übliche Vorab-Begutachtung quasi „durch die Hintertür“ veröffentlicht wurde. Auch die Experten seitens der Wirtschaftskammer Steiermark orten zudem massive fachliche Mängel.

„Seit die Offroad-VO in Kraft ist, kommt es im gesamten Feinstaubsanierungsgebiet zu massiven Benützungseinschränkungen von Baumaschinen. Ab 1. Oktober 2014 verschärft sich diese Situation weiter und wird massive Benachteiligungen für Gewerbebetriebe in den Feinstaubsanierungsgebieten der Steiermark mit sich bringen. So kommen künftig Verwendungsbeschränkungen von dieselbetriebenen Offroad-Geräten mit mehr als 18 kW in Feinstaubsanierungsgemeinden auf die Betriebe zu“, ist WB-Direktor Egger besorgt.  Betroffen sind steirische Betriebe aller Branchen, die Dieselgeneratoren, Gabelstapler und ähnliches in ihrem Betrieb im Einsatz haben (z.B.: Baustoffhändler, Baufirmen etc.).

Steirische Wirtschaft ortet akuten Handlungsbedarf
WB-Direktor Egger fordert erneut die rasche Halbierung der Feinstaub-Sanierungsgebiete nach niederösterreichischem Vorbild: „Durch die künftigen Verwendungsbeschränkungen kommen erhebliche Einschränkungen auf unsere heimischen Betriebe zu. Angesichts der ohnedies immer höheren Steuer- und Bürokratielast in Österreich ist das im Sinne einer verantwortungsvollen Standortpolitik nicht tragbar. Landesrat Kurzmann gefährdet durch seine Mutlosigkeit massiv den Wirtschaftsstandort Steiermark! Da es in den letzten Monaten bei einigen Themen dieses Ressorts zu Verzögerungen und unbefriedigenden Ergebnissen kam, sollte man überlegen, ob das Verkehrsressort nicht in anderen Händen besser aufgehoben wäre. Kurzmann scheint ohnehin nicht sehr an sinnvollen Lösungen interessiert zu sein“, so Direktor Egger weiter.

Niederösterreich als Vorbild
Der Wirtschaftsbund-Direktor kritisiert außerdem, dass es sich bei der Ausweisung der entscheidenden Werten größtenteils um errechnete und nicht um gemessene Werte handelt. „Ein Grund mehr, die Evaluierung und sinnvolle Anpassungen schnellstmöglich durchzuführen“, so Egger. Niederösterreich habe bereits eine solche Evaluierung mit einem erfreulichen Ergebnis durchgeführt, sodass das Sanierungsgebiet künftig beinahe halbiert wird (statt 252 nur mehr 107 Gemeinden).

Die Novellierung der IG-L-Maßnahmenverordnung des Landes Steiermark und die Reduzierung der Feinstaub-Sanierungsgebiete müssen rasch vorangetrieben werden, sind sich die Wirtschaftsvertreter einig. „Die zuständige steirische Umweltabteilung soll sich nach Prüfung und Neu-Bewertung der Sanierungsgebiete künftig auf die „echten“ Problemgebiete statt auf Tourismusorte konzentrieren“, so  Peter Tschernko abschließend