Diskussionen um das Thema Sterbehilfe werden meistens sehr emotional geführt. Die Frage, ob jemand das Recht hat, von seinem bzw. ihrem unheilbaren Leiden „erlöst“ zu werden, berührt Grundfragen des Menschseins in existenzieller Weise. Im Wiener Parlament beginnt in wenigen Tagen eine breit aufgestellte Enquetekommission zur „Würde am Ende des Lebens.
Der Auftrag der Bundesregierung an die Bioethikkommission ist, sich mit der Frage eines Grundrechts auf Sterben in Würde zu befassen. Das Verbot, auf Verlangen Leben zu beenden, muss nicht in unsere Verfassung, aber es muss bleiben. In Österreich gibt es das kaum bekannte und noch weniger genutzte Instrument der Vorsorgevollmacht. Die meisten Krankenhäuser verlassen sich darauf, dass der Patient selbst dafür sorgt, dass seine Advanced Directives den behandelnden Ärzten bekannt sind. Doch das ist schwierig, wenn der Patient unansprechbar mit einer lebensbedrohenden Krankheit eingeliefert wird, weil es kein verpflichtendes zentrales System zum Abruf dieser Informationen bei uns gibt. Und selbst wenn eine Willenserklärung den Ärzten bekannt ist, dann ist die Frage, ob sie sich auch daran gebunden fühlen. Einerseits ist die Indikation für eine Behandlung des kranken Menschen Voraussetzung für jedes ärztliche Handeln, andererseits die Beachtung seines Willens.
Wir müssen die rechtliche Situation für Ärzte klarstellen, wenn es um Entscheidungen im Angesicht von zum Tode führenden Erkrankungen geht. Gelingt uns das nicht, würde es nicht nur die Ärzte in ein unzumutbares moralisches Dilemma stürzen, sondern generell den Blick auf das Leben deformieren. Leben, mit seinem Anfang und seinem Ende ist etwas Gegebenes. Wir alle würden gut daran tun, das so anzunehmen und zu achten.



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