Der Regress ist Geschichte, die Aussage des zuständigen Landesrates Christopher Drexler bringt es auf den Punkt, als er treffend bemerkte: Es hat zwar nur 6500 Betroffene gegeben, aber 950.00 emotionale Gegner. Die bisherige steirische Regelung wurde aus budgetären Gründen getroffen und ist auch im Lichte familienrechtlicher Überlegungen zu sehen. Der Regress ist als Kostenersatzpflicht Ausfluss der Unterhaltsverpflichtung nach dem ABGB. Kostenersatzregelungen für Angehörige, die in Pflegeheimen betreut werden, gibt es in unterschiedlichster Form in allen Bundesländern – die Steirerinnen und Steirer waren also nicht die einzigen Betroffenen. Aber dieses latente Gefühl der Menschen „die Einzigen zu sein“, das war auf Dauer nicht aufrecht zu halten.
Es sollte Aufgabe der öffentlichen Hand sein, ein Sozial- und Pflegesystem bereitzustellen, das die Anforderungen der Menschen erfüllt. Dazu gehört auch eine österreichweite Lösung der Pflege-Finanzierung, die zukunftsfähig, solidarisch und nachhaltig sein muss. Jedoch sollte man den Generationenvertrag – wie in anderen Lebensbereichen – auch in der Pflegefrage nicht gänzlich aus den Augen verlieren. Derzeit zahlen Eltern für Kinderkrippen und Kindergärten Beiträge im Ausmaß von einigen Hundert Euro pro Monat.
Es braucht einen grundlegenden Wandel in der gesellschaftlichen, politischen und finanziellen Bewertung von Care-Arbeit, also „Sorge“-Arbeit in den Bereichen Gesundheit, Pflege, Betreuung und Erziehung. Care-Arbeit muss endlich als gesellschaftlicher Auftrag wahrgenommen werden, Politik, Unternehmen und Institutionen müssen gemeinsam neue Wege suchen, um diese Arbeit so zu organisieren und mit Ressourcen auszustatten, dass Qualität in der Grundversorgung von Menschen gewährleistet ist und Frauen, aus dem In- wie Ausland, dabei nicht ausgebeutet werden. Gute Care-Arbeit ist eine, die sich an der Würde des Menschen orientiert und eine Grundversorgung vor diesem Hintergrund sicherstellt. Der Staat hat das sowohl in den eigenen Einrichtungen als auch in den gesetzlichen Vorgaben für die Organisation von Care-Arbeit zu berücksichtigen. Zugleich muss verhindert werden, dass Beschäftigte in den Care-Branchen „ausgebrannt“ und im Hinblick auf ihr Einkommen selbst an den Rand der Bedürftigkeit gedrängt werden.
Nicht fehlen darf im Zuge einer Neubewertung von Care-Arbeit die internationale Perspektive. Der internationalisierte Arbeitsmarkt für Pflegekräfte, Hausangestellte und Kindermädchen erfordert den Blick über die Grenzen auf die Problemstellungen in der Sorgearbeit jener Gesellschaften, aus denen diese Kräfte abwandern. Eine ehrliche Konfrontation mit dem „Schattenarbeitsmarkt“ in den Care-Branchen ist unabdingbar für eine gerechte, langfristig tragfähige Organisation der notwendigen Aufgaben hierzulande.
Die Reformpartnerschaft bekennt sich zu einer solidarischen Pflegefinanzierung, weshalb erneut und mit Nachdruck die Forderung an die Bundesregierung erhoben wird, eine langfristig verlässliche Pflegefinanzierung (Pflichtversicherung, Versicherungspflicht, steuer- oder beitragsfinanziert) zu entwickeln, die spätestens ab 2019 wirksam ist. Nur über diesen Weg kann es endlich zu einer gerechten Lösung dieser Zukunftsfrage kommen.



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