Leibnitz

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Vorzugsstimme – dein aktives Wahlrecht

Vorzugsstimmenmodell für Kandidatinnen und Kandidaten zur NRW 2017

 „Zur Stärkung des Persönlichkeitswahlrechts hat der Bundesparteivorstand gemäß § 49 Z 2 BPOSt folgende Richtlinien für die Vorrückung von Kandidatinnen und Kandidaten der Volkspartei für die Nationalratswahl 2017 beschlossen, die im Grundsatz eine Halbierung der gesetzlichen Hürden vorsehen:

Regionalwahlkreislisten: Vorgereiht wird, wer 7% der auf die ÖVP im Regionalwahlkreis entfallenen Stimmen als Vorzugsstimme erhält.
Landesliste: Vorgereiht wird, wer 5% der auf die ÖVP im Landeswahlkreis entfallenen Stimmen als Vorzugstimme erhält (oder im Ausmaß der Landeswahlzahl).
Bundesliste: Vorgereiht wird, wer 3,5% der auf die ÖVP auf Bundesebene entfallenen Stimmen als Vorzugstimmen erhält.

Um das Persönlichkeitswahlrecht und somit den Einfluss der Wählerinnen und Wähler auf die Vergabe der Mandate zu stärken, gilt für Kandidatinnen und Kandidaten der Steirischen Volkspartei:

Regionalwahlkreislisten: Vorgereiht wird, wer 6% der auf die ÖVP im Regionalwahlkreis entfallenen Stimmen als Vorzugsstimme erhält.
Landesliste: Vorgereiht wird, wer 4% der auf die ÖVP im Landeswahlkreis entfallenen Stimmen als Vorzugstimme erhält (oder im Ausmaß der Landeswahlzahl). 
Sind mehrere Kandidatinnen und Kandidaten aufgrund der erhaltenen Vorzugsstimmen vorzureihen, erfolgt die Mandatsvergabe nach der Anzahl der Vorzugsstimmen.