Ihre VORZUGSSTIMME

Am 15. Oktober wählen wir einen neuen Nationalrat. Das Wahlrecht ist einer der Eckpfeiler einer freien Demokratie und sollte deshalb von allen Wahlberechtigten in Anspruch genommen werden. Seit der Wahlrechtsreform 1993 wurde das Personenwahlrecht gestärkt. Neben der Wahl einer wahlwerbenden Partei ist als Bestandteil des Wahlrechts das Wählen mit Vorzugsstimme ein Teil des Gesamtwahlrechts. Es besteht die Möglichkeit drei Vorzugsstimmen zu vergeben!
Im Sinne einer starken Demokratie gehen Sie zur Wahl und vergeben Sie als Teil Ihres Wahlrechtes Ihre VORZUGSSTIMME für Daniela List !!!!