LAbg. Peter Tschernko – Registrierkassenpflicht: Landtag fordert Erleichterungen für Betriebe und Vereine!

Die Registrierkassenpflicht ist ein viel diskutiertes Thema. Auch ich werde nahezu täglich darauf angesprochen. Obwohl es ein Bundesgesetz ist, bemühen wir uns seitens des Landes, Erleichterungen für Vereine und Betriebe zu erreichen. Deshalb haben wir im Landtag gemeinsam ein Forderungspaket an den Bund verabschiedet. Inhalt: Die Arbeit der Betriebe und vielen ehrenamtlich Tätigen darf nicht über Gebühr belastet oder gar gefährdet werden. Die bisherigen Grenzwerte haben sich als nicht praktikabel erwiesen. Die von uns geforderte Verdoppelung wäre ein wichtiger Schritt zur Entlastung und Entbürokratisierung.

Konkret fordert der Landtag Steiermark die Bundesregierung auf, den Umsatzbetrag, ab dem Betriebe und Vereine unter die Registrierkassenpflicht fallen, auf 30.000 Euro (netto) und die Barumsatzgrenze auf 15.000 Euro zu verdoppeln. Die Praxis und zahlreichen Rückmeldungen gezeigt, dass diese Umsatzgrenzen zu niedrig angesetzt sind und die Anschaffungs-, Wartungs- und Folgekosten von Registrierkassensystemen zu unverhältnismäßig starken Belastungen führen.